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In einer Küche stehen Mitarbeitende um einen Tresen, auf dem ein Teller mit einem Burger steht.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein sucht zum 01.03.2026 am Standort Kiel:

Studentische Aushilfen (m/w/d) Facility Management/Bau

Als gemeinnütziges Unternehmen gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein 56.000 Studierenden in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen, BAföG, Beratung, Familie und Kultur Rückenwind. Auch unsere 550 Beschäftigten unterstützen wir mit ordentlich Aufwind. Gemeinsam gestalten wir den richtigen kreativen Kurs für das Studentenwerk. Unsere bunt gemischte Crew hält auch bei Turbulenzen zusammen, denn wir haben immer den Horizont im Blick.

Ihre Aufgaben

Je nach persönlicher Eignung können folgende Aufgaben übertragen werden:

  • Unterstützung bei der Einführung einer Hausmeister-App
  • Statiken, Baugenehmigungen & B-Pläne für die Liegenschaften zusammenstellen und digitalisieren
  • Zuarbeit zu Bauprojekten
  • Aushilfstätigkeiten in den Hausmeistereien

Unser Angebot

  • tarifliches Gehalt bis zur EG 6 TV-L (Stundenlohn bis zu 22,34 Euro) - Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit.
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (nach Vereinbarung und unter Berücksichtigung deines Vorlesungsplanes)

Ihr Profil

  • Du bist an einer Hochschule immatrikuliert und studierst Bauingenieurwesen oder einen verwandten technischen Studiengang.
  • Du hast Interesse an Digitalisierung und Bauen.
  • Du verfügst über einen Führerschein der Klasse B.
  • Umsichtiges und selbstständiges Handeln bist Du gewohnt.
  • Die Arbeit im Team macht dir Spaß.
  • Deine Arbeitszeit flexibel zu erbringen, ist für dich kein Problem (Nach Abstimmung mit deinem Vorlesungsplan).

Weitere Informationen

Bewerbung

Studentenwerk Schleswig-Holstein
bewerbung@studentenwerk.sh
Bewerbungsfrist: 01.02.2026
Theresa-Marie Kolster
Theresa-Marie Kolster
Leitung Arbeitgebermarketing & Personalgewinnung
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385
24118 Kiel
0431 8816 231
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.