Das
Studierendenwerk Düsseldorf
sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
am Standort Düsseldorf:
Elektroniker (m/w/d) Energie- und Gebäudemanagement

Das Studierendenwerk Düsseldorf ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung von rund 60.000 Studierenden an den vier staatlichen Düsseldorfer Hochschulen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach und der Hochschule Rhein-Waal zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.
Dein Profil
- Ausbildung Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d)
- hohe Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
- gute IT-Anwenderkenntnisse (MS Office Programme) und sicherer Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln
- Fremdsprachenkenntnisse erwünscht
- PKW-Führerschein erforderlich (Dienstfahrten Außenstellen)
Deine Aufgaben
- Durchführen von Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an unseren Wohnanlagen
- Allgemeine Aufgaben im Gebäudemanagement
- regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen nach Fristenplan
- ggf. Beauftragung von Fremdfirmen
- Reinigungs-, Aufräum- und Pflegearbeiten in den Außenanlagen
- Vertretung und Unterstützung der Hausverwaltungen bei der Organisation von Ein- und Auszügen, Wohnungsübergaben und –abnahmen
- Täglicher Umgang mit unseren Mieterinnen und Mietern
Deine Vorteile:
- ein flexibles Arbeitszeitmodell, i.d.R. von Montag bis Freitag
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD (VKA)
- eine betriebliche Altersversorgung in der RZVK und eine tariflich festgelegte Jahressonderzahlung
- Entgeltumwandlung möglich gem. Tarifvertrag (insbesondere „Fahrradleasing“)
- DeutschlandTicket Job bezuschusst
- Freistellung gem. § 6 Abs. 3 TVöD/VKA am 24.12. (Heiligabend) und 31.12. (Silvester)
Weitere Informationen
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten
Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.

