Hausmeister*in Studentisches Wohnen (30 Stunden/ Woche)
Dem Studierendenwerk
Rostock-Wismarobliegt in Zusammenarbeit mit der Universität
Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock
die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der
Studierenden dieser Einrichtungen. Als modernes Dienstleistungsunternehmen und
attraktiver Arbeitgeber setzen wir mit unseren rund 180 Beschäftigten unseren
Leitspruch: „…damit Studieren gelingt!“ in unserer täglichen Arbeit um.
Das Studentische Wohnen verwaltet neun Studierendenwohnheime in Rostock und fünf Wohnheime in Wismar. Insgesamt kann das Studierendenwerk über 2.000 Plätze zur Verfügung stellen.
Zum
01.01.2026 isteine Teilzeitstelle als
Hausmeister*in
Studentisches Wohnen
(30 Stunden/Woche)
zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Eine Entfristung wird ausdrücklich angestrebt. Der Einsatz erfolgt am Geschäftsort Rostock.
Ihre Aufgaben
- Sie sind Ansprechpartner*in in Deutscher und Englischer Sprache für die Belange der Studierenden.
- Sie arbeiten aktiv bei der Tablet-gestützten Durchführung von Ein- und Auszügen mit.
- Sie führen Kleinreparaturen und Wartungen in den Wohnheimen durch.
- Sie übernehmen die Tablet-gestützte Beauftragung, Koordination und Kontrolle von externen Dienstleistern bei anfallenden Reparaturen und Reinigungsleistungen.
- Sie achten engagiert auf die Durchsetzung der Hausordnung und nehmen Kontrollgänge in den Wohnanlagen vor.
- Gemeinsam mit Ihren Teammitgliedern nehmen Sie an der Absicherung von Mensa-Diensten und Sonderveranstaltungen teil.
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine Ausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf, zum Beispiel als Elektroniker*in oder Heizungstechniker*in.
- Sie bringen Kenntnisse in den gängigen Office-Programmen sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in unsere
- Verwaltungsprogramme mit. Der tägliche Umgang mit Tablet und Smartphone ist Ihnen vertraut.
- Mit anwendungsbereiter deutscher Sprache in Wort und Schrift sind Sie in der Lage, E-Mails und Aushänge für die Mieter*innen zu verfassen.
- Für die Kommunikation mit unseren internationalen studentischen Mietern sind Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift sehr wichtig.
- Eine offene, ehrliche und kollegiale Kommunikationsweise sowie Teamfähigkeit bestimmen Ihren Arbeitsalltag.
- Sie arbeiten serviceorientiert, engagiert, selbständig und umsichtig.
- Sie verfügen über einen Führerschein Klasse B, einschließlich Fahrpraxis und können diese auch nachweisen.
- Sie sind körperlich belastbar und arbeiten auch in Stresssituationen korrekt.
- Sie sind bereit im Rahmen einer Erprobung vorab ein Schnupperpraktikum von max. 4 Tagen zu absolvieren (voraussichtlich November 2025)
Was wir Ihnen bieten
Wir bieten Ihnen:
- leistungsgerechte Vergütung nach dem TV-L (EG 5)
- Gewährung einer Jahressonderzahlung
- 30 Arbeitstage Urlaub, zusätzlich am 24.12 und 31.12. bezahlte Freistellung
- familienfreundliche Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
- betriebliche Altersvorsorge und gesundheitliche Vorsorgebetreuung
- gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- vergünstigtes Personalessen
- kollegiale Arbeitsatmosphäre und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Bereitstellung von Dienstkleidung
Weitere Informationen
Bewerbung
Menschen
mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten werden bei
gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen sind daher ausdrücklich
erwünscht.
Sie haben Fragen?
Fragen zum
Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Lisa Kokot:
Tel.: 0381 4592 810| l.kokot@stw-rw.de
Fragen zum
Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Korinna Degner:
Tel.: 0381 4592 660| k.degner@stw-rw.de
Fragen zur
Barrierefreiheit beantwortet Ihnen gerne unsere Vertrauensfrau der
Schwerbehindertenvertretung, Anke Wichmann:
Tel.: 0381 4592 640| schwerbehindertenvertretung@stw-rw.de
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einer PDF-Datei per E-Mail bis zum 30.11.2025 an
Studierendenwerk
Rostock-Wismar
Anstalt des
öffentlichen Rechts
Frau Kluth
bewerbung@stw-rw.de
Bitte
berücksichtigen Sie, dass Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der
Bewerbungsfrist unvollständig sind, im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens
unberücksichtigt bleiben können.

