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Das Studierendenwerk Karlsruhe sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Karlsruhe:

Spül-/Reinigungskräfte (w/m/d) in Teilzeit (20,0 Wochenstunden)

Das Studierendenwerk Karlsruhe betreut im Auftrag des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe und Pforzheim ca. 42.000 Studierende in allen Fragen rund um das Studium.

Die Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Karlsruhe ist ein professioneller Dienstleistungsbereich mit dem Schwerpunkt der Studierendenverpflegung. Wir betreiben an den Standorten Karlsruhe und Pforzheim drei Mensen und elf Cafeterien. Über 18.000 anspruchsvolle Gäste besuchen täglich unsere Einrichtungen.

Für unsere Einrichtungen in Karlsruhe suchen wir Sie zum nächstmöglichen Termin als Verstärkung!

Ihre Aufgaben

  • Spültätigkeiten
  • Allgemeine Reinigungstätigkeiten
  • Mülltrennung

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile:

  • Zukunftssicherer Arbeitsplatz
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit im studentischen Umfeld
  • Geregelte Arbeitszeiten i.d.R. von Montag – Freitag
  • Individuelle Einarbeitung
  • Sehr gute Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Tarifliches Entgelt mit Jahressonderzahlung (TV-L)
  • 30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) sowie arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL), JobRad sowie weitere betriebliche Sozialleistungen
  • Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie Deutschlandticket-Job

Das Einstiegsentgelt richtet sich nach dem TV-L, Entgeltgruppe 1 und beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 39,5 Wochenstunden je nach persönlichen Voraussetzungen monatlich 2.534,49 € bis 2.730,30 € brutto (Stufe 2 – 6).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 

Bewerbung

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Konrad unter Tel.: 0721/6909-130 zur Verfügung.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 04.10.2026 online auf unserem
Bewerbungsportal unter www.sw-ka.de/de/stellenangebote/.

Bewerbungsfrist: 04.10.2026
Herr Konrad
Abteilungsleiter Hochschulgastronomie
0721/6909-130
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.