Das
studierendenWERK Berlin
sucht zum
15.10.2025
am Standort Berlin:
Studentische Aushilfe (d/w/m) als Schreibtutor*in
Du brauchst während deines Studiums einen Job? Dann haben wir die Lösung für dich.
Unsere Jobs sind in Campusnähe, zeitlich flexibel und geben dir einen Einblick in die Arbeit des studierendenWERKs. Bewirb dich über unser Bewerbungsformular und denke dabei an deine Immatrikulationsbescheinigung.
Unsere Jobs sind in Campusnähe, zeitlich flexibel und geben dir einen Einblick in die Arbeit des studierendenWERKs. Bewirb dich über unser Bewerbungsformular und denke dabei an deine Immatrikulationsbescheinigung.
Das erwartet dich bei uns
- Mithilfe bei der Durchführung von Schreibberatungen und Textfeedbacks für Studierende aller Fachrichtungen
- Unterstützung von Studierenden beim akademischen Schreiben, z.B. durch Workshops und Online-Schreibzeiten
- Mitarbeit bei Schreibevents, z.B. Schreibmarathon und Online-Schreibwoche
- Mitwirkung bei Social Media-Formaten des Schreibzentrums, z.B. Podcasts und Videos
Das bringst du mit
- abgeschlossene Schreibberaterausbildung oder vergleichbare Qualifikation oder Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schreibtutor*innenausbildung außerhalb der Arbeitszeit
- Affinität zum wissenschaftlichen Schreiben
- sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch (min. C1) und Englisch (min. B2), weitere Sprachkenntnisse von Vorteil
- Idealerweise erste Erfahrung in der Beratung
- Zuverlässige Arbeitsweise mit persönlichem Engagement
Das bieten wir dir
Wir bieten dir die Möglichkeit, während deiner Arbeitszeit mit vielen Studierenden in Kontakt zu kommen und sich mit einem*einer festen Ansprechpartner*in sowie in Teamsitzungen abzustimmen. Du kannst dir deine Arbeitszeit von 10 pro Woche nach Absprache flexibel einteilen und verdienst je nach Qualifikation 14,00 - 15,00 € pro Stunde. Dein Vertrag ist befristet bis zum 31.10.2026 mit Option auf Verlängerung.
Weitere Informationen
Bewerbung
Kontakt
Mariona Solé Aixàs
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten
Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.

