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Stadtansicht Marburg mit Schlossblick von der Mensa aus gesehen
Das Studierendenwerk Marburg sucht zum 01.02.2026 am Standort Marburg:

Küchenhelfer*in oder Metzger*in als Beikoch (m/w/d)

Werde Teil unseres Teams im Studierendenwerk Marburg!

Sie haben Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit in der Gastronomie?
Sie arbeiten gerne mit Menschen und möchten Studierende jeden Tag kulinarisch begeistern?


Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Ihr Profil

  • Ausbildung im Lebensmittelhandwerk, Metzger, Fleischer, Bäcker o.ä.
  • Erfahrung im HACCP-Bereich
  • Erfahrung im Lebensmittelhandwerk, in der Gastronomie oder in einem vergleichbaren Dienstleistungsberuf
  • Freude am Umgang mit Gästen und am Arbeiten im Team
  • Zuverlässigkeit, Engagement und eine serviceorientierte Einstellung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ihre Aufgaben

  • Zuschneiden und Kalibrieren von Fleisch- & Fischgerichten
  • Zubereitung von Saucen, Suppen, Salaten und Beilagen nach Anweisung
  • Allgemeine Reinigungstätigkeiten
  • Bereitschaft zur Mitarbeit bei Sonderveranstaltungen auch außerhalb der Arbeitszeit
  • Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards
  • Unterstützung im täglichen Ablauf der Hochschulgastronomie
  • Aktiver Beitrag zu einem freundlichen und reibungslosten Gästeservice

Was wir Ihnen bieten

  • Eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden/Woche mit arbeitnehmerfreundlichen Arbeitszeiten
  • Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Faire Vergütung nach TV-Hessen EG 3 (je nach Erfahrungsstufe 2.858 € - 3.410 €)
  • JobTicket für das gesamte RMV-Gebiet – auch abends & am Wochenende nutzbar
  • Jahressonderzahlung & Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge)
  • Ein starkes, wertschätzendes Team mit offener Kommunikation
  • Moderne Arbeitsumgebung mitten in einer lebendigen Hochschulstadt
  • Vergünstigtes Speisenangebot – auch vegetarisch & vegan

Bewerbung

Bewerbungsfrist: 15.01.2026
Herrn Baumgarten
Leitung Verpflegungsbetriebe
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.