Servicekraft (m/w/d) in Teilzeit
Das Studierendenwerk Bielefeld versorgt als sozialer Dienstleister rund 40.000 Studierende an den Hochschulen in Bielefeld und OWL. Zu unseren Aufgaben gehören der Betrieb von gastronomischen Großeinrichtungen, der Bau und die Vermietung von Wohnhäusern für Studierende, die Durchführung des BAföG und der Betrieb von Kindertagesstätten.
Ihre Aufgaben
- Verkauf und Bedienung der Kasse
- Ausgabe von Speisen, Snacks und Getränken
- Unterstützung bei der Vor– und Zubereitung kalter und warmer Speisen
- Einsätze in der Spülküche
- Reinigungs– und Abräumarbeiten unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes
Ihr Profil
- Freude an der Arbeit in der Gastronomie
- verantwortungsbewusste Arbeitsweise und Einhaltung der Hygienebestimmungen
- flexibel einsetzbar und freundliches Auftreten
- serviceorientiert, teamfähig, zuverlässig und belastbar
- Erfahrung in der Gastronomie ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung
Was wir Ihnen bieten
- eine auf 2 Jahre befristete Anstellung mit 25,00 Std./Woche, mit Perspektive auf anschließende Dauerbeschäftigung
- abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem unserer eingespielten Gastro-Teams an einem Standort mit guter Verkehrsanbindung
- Arbeitszeiten: Montag bis Freitag im Zeitfenster von 07:00 – 16:00 Uhr
- Vergütung nach dem Tarifvertrag Studierendenwerke NRW zur Anwendung des TVöD (VKA), Entgeltgruppe 2 (brutto 15,88 €/Std., ab Mai 2026 brutto 16,32 €/Std.)
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und sehr gute betriebliche Altersvorsorge (Kommunale Zusatzversorgungskasse)
- zahlreiche weitere Vorteile: vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub zzgl. Arbeitsbefreiung an Heiligabend und Silvester u. a.
Weitere Informationen
Bewerbung
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf & Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer 2601 per E-Mail (nur im PDF-Format) oder Post. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz!
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, sind ausdrücklich erwünscht und werden besonders berücksichtigt.


