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Das Studierendenwerk Heidelberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Heidelberg:

Küchenhilfe (m/w/d) befristet bis voraussichtlich 1 Jahr, auf 556 € Basis am Standort Künzelsau

Ihr Profil

  • Sie haben idealerweise Erfahrung in der Küche (Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie) gesammelt
  • Ein freundliches Auftreten, Zuverlässigkeit und ein gewisses Maß an Eigeninitiative zeichnen Sie aus
  • Sie verfügen idealerweise über Grundkenntnisse der Lebensmittelhygiene und der Vorratshaltung
  • Sie sind sehr engagiert und haben Spaß an der Arbeit im Team
  • Ein hohes Maß an Kunden- und Dienstleistungsorientierung sind für Sie selbstverständlich
  • Arbeitszeiten vorwiegend in den Stoßzeiten zwischen 11.00-14.00 Uhr

Ihre Aufgaben

  • Allgemeine Küchenhilfstätigkeiten zur Unterstützung unseres täglichen Küchenbetriebes
  • Ausgabe von warmen und kalten Speisen
  • Selbstständiges Be- und Nachbestücken der Ausgabentheken nach Anleitung
  • Allgemeine Reinigungsarbeiten in allen Bereichen
  • Unterstützung im Spülküchenbereich
  • Einhaltung der Qualitätsstandards sowie der Hygienevorschriften nach HACCP (wie Bspw. Tagesrückstellproben, HACCP Dokumentation usw.)
  • Bereitschaft bei Veranstaltungen zu unterstützen

Was wir Ihnen bieten

  • Krisensicherer Arbeitsplatz sowie einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr) und arbeitsfrei am 24.12. und 31.12.
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag TV-L bis EG 2, mit der Option eines unbefristeten Vertrages, inkl. Jahressonderzahlung
  • Zahlreiche Benefits (wie z.B. günstige Versicherungstarife, Vergünstigungen in unseren Mensen und Cafés, vergünstigtes Job-Deutschlandticket, Firmenkleidung u.v.m.)
  • Planbare Arbeitszeiten, Frei an Wochenenden
  • Partnerschaftliche Unternehmenskultur, flache Hierarchien und familienbewusste Personalpolitik
  • Corporate Benefits

Weitere Informationen

Bewerbung

Bewerbungsfrist: 31.01.2026
Personalabteilung
Studierendenwerk Heidelberg AöR
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
+49 6221 54-3645
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.