Das
Studierendenwerk Frankfurt am Main
sucht zum
01.09.2025
am Standort Frankfurt am Main:
Studentische Aushilfe (m/w/d) BAföG
Jungen Menschen ein Studium ermöglichen, dafür setzen wir uns Tag für Tag ein. Mit preiswertem Essen und Trinken sowie Wohnen in unseren Einrichtungen, BAföG und Studienfinanzierungsalternativen sowie vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sorgen wir dafür, dass Studieren gelingt. Gegenwärtig fördern und versorgen unsere rund 400 Beschäftigten über 70.000 Studierende an sechs Hochschulen im Rhein-Main-Gebiet.
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
- Scannen von Unterlagen
- Anlegen von BAföG-Erstanträgen
- Zuordnen von E-Mails zu den Förderungsfällen
- Erledigen von allgemeinen Bürotätigkeiten
Damit passen Sie am besten zu uns:
- Sie sind eingeschriebene/r Student/in seit mindestens einem Jahr und studieren mindestens noch zwei weitere Semester
- Sie haben erste berufliche Erfahrungen mit Bürotätigkeiten
- Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sie zeichnen sich durch eine sorgfältige, zuverlässige und konzentrierte Arbeitsweise aus
Das bieten wir Ihnen an:
- Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsumfeld in neuen Räumlichkeiten am Campus Westend
- Attraktive Vergütung
- Flexible Arbeitszeiten, damit Sie Ihr Studium ungestört fortführen können
- Kostenfreie Heißgetränke und Wasser sowie vergünstigte hauseigene Verpflegung
Die Arbeitszeit sollte 20 Std. pro Woche betragen. Die einzelnen Arbeitstage können individuell abgestimmt werden und es ist eine freie Zeiteinteilung möglich. Die Arbeitszeiten liegen Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.
Weitere Informationen
Bewerbung
Bewerbungsfrist:
20.08.2025
Meike Skerlavaj
Personalreferentin
Studierendenwerk Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts
Personalabteilung
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main
Anstalt des öffentlichen Rechts
Personalabteilung
Postfach 90 04 60
60444 Frankfurt am Main
069/798-34929
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten
Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.