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In einer Küche stehen Mitarbeitende um einen Tresen, auf dem ein Teller mit einem Burger steht.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Kiel:

SPÜLKRAFT (M/W/D) TEILZEIT

Als gemeinnütziges Unternehmen gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein 56.000 Studierenden in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen, BAföG, Beratung, Familie und Kultur Rückenwind. Auch unsere 550 Beschäftigten unterstützen wir mit ordentlich Aufwind. Gemeinsam gestalten wir den richtigen kreativen Kurs für das Studentenwerk. Unsere bunt gemischte Crew hält auch bei Turbulenzen zusammen, denn wir haben immer den Horizont im Blick.

Ihr Profil

  • Idealerweise verfügen Sie über Erfahrung in der Gastronomie oder in einer Spülküche.
  • Sie können eine gültige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorweisen.
  • Sie besitzen gute Deutschkenntnisse, mindestens auf B2-Niveau.
  • Sie sind leistungsbereit, flexibel und zuverlässig.
  • Sie bringen Selbstständigkeit sowie körperliche Belastbarkeit mit.
  • Gegenseitiges Unterstützen und die Arbeit im Team machen Ihnen Freude.

Ihre Aufgaben

  • Reinigung des Geschirrs, des Kochgeschirrs und der Küchenutensilien
  • Bedienung der modernen Spültechnik
  • Reinigung der Arbeitsflächen und –geräte
  • Rüstarbeiten (z.B. Kontrolle und Vorbereitung der Spülmaschine, Mülltrennung und -entsorgung, Vorbereitung der Reinigungsmaterialien)

Unser Angebot

  • Jobticket
  • Bereitstellung und Reinigung der Dienstkleidung
  • Events für alle Beschäftigten (z.B.: Sommerfest)
  • gute Verkehrsanbindung
  • bei einer 5-Tage-Woche: 30 Tage Urlaub
  • interne psychologische Beratung
  • tarifliches Gehalt nach dem RTV Gebäudereinigung West

Weitere Informationen

Bewerbung

Studentenwerk Schleswig-Holstein
bewerbung@studentenwerk.sh
Bewerbungsfrist: 31.07.2025
Theresa-Marie Kolster
Theresa-Marie Kolster
Leitung Arbeitgebermarketing & Personalgewinnung
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385
24118 Kiel
0431 8816 231
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.