HAUSMEISTER (m/w/d) in Vollzeit
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist der Partner von rund 52.000 Studierenden an sieben Hochschulen. Mit günstigem Essen, preiswertem Wohnraum, finanzieller Unterstützung und umfassender Beratung erleichtern wir den Alltag vieler junger Menschen.
unsere Wohnheime in Tübingen suchen wir einen HAUSMEISTER (m/w/d) in Vollzeit
Ihre Aufgaben
· Durchführung allgemeiner Reparatur– und Instandsetzungsarbeiten.
· Ansprechpartner für die Studierenden vor Ort.
· Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung im und am zu betreuenden Objekt.
· Organisation der Ein- und Auszüge zum Semesterwechsel.
· Betreuung vom externen Dienstleistern.
Ihr Profil
· Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung und Grundkenntnissen in der Gebäudetechnik oder vergleichbare Qualifikation.
· Mehrjährige Erfahrung im handwerklichen Bereich oder Hausmeisterdienst.
· Hohe soziale Kompetenz und Geschick im Umgang mit den Bewohnern.
· PC-Grundkenntnisse.
· Grundkenntnisse in Englisch.
· Führerschein Klasse B.
Was wir Ihnen bieten
· Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Vergütung nach TV-L Entgeltgruppe 5.
· Jahressonderzahlung im November (Weihnachtsgeld).
· Betriebliche Altersvorsorge über die VBL.
· Geregelte Arbeitszeiten mit flexibler Gleitzeitregelung.
· 30 Tage Jahresurlaub sowie zusätzlich ganztags frei am 24.12. und 31.12.
· Regelmäßige interne und externe Fortbildungen.
· Attraktive Vergünstigungen: Corporate Benefits-Portal und Jobticket
· 25 Euro Zuschuss zum Deutschland-Ticket als Jobticket und gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
· Betriebliche Events und Firmenfeiern.
Bewerbung
Interesse geweckt?
Bewerben Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen, des möglichen Eintrittstermins und Arbeitsumfangs, bis zum 11.10.2026 auf my-stuwe.de/karriere oder senden Sie uns eine Mail an bewerbung@sw-tuebingen-hohenheim.de
Wir fordern Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung auf. Menschen jeglichen Geschlechts haben bei uns die gleichen Chancen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

