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Arbeiten im Studierendenwerk
Das Studierendenwerk Oldenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Oldenburg:

Küchenhilfe (m/w/d)

Das Studentenwerk Oldenburg bietet zentrale Dienstleistungen rund um das Leben der Studierenden. Unsere Aufgaben: Essen & Trinken, BAföG, Wohnen, Kinderbetreuung, Beratung und Kultur. Unsere Zielgruppe: 25.000 Studierende in Oldenburg, Emden, Wilhelmshaven und Elsfleth. Dazu suchen wir: Sie.

Ihre Aufgaben

  • Sie übernehmen eigenständig Aufräum-, Spül-, und Reinigungsaufgaben
  • Sie unterstützen das Team bei der Herstellung von Speisen und der Essensausgabe
  • Sie arbeiten kundenorientiert und pflegen einen freundlichen Umgang
  • Sie sind verantwortungsvoll im Umgang mit dem Kassensystem

Ihr Profil

  • Sie haben Freude an der Arbeit im Team
  • Sie sind zuverlässig, qualitätsbewusst und engagiert
  • Erfahrungen in der Gastronomie oder Großküche sind von Vorteil
  • Tägliche Arbeitszeit zwischen 11:00 Uhr und 15:30 Uhr

Was wir Ihnen bieten

  • eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,9 Stunden
  • Vergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag der Länder mit Jahressonderzahlung und betrieblicher Altersvorsorge nach TV-L EG 2 je nach Berufserfahrung (1.321,42 - 1.642,91 Euro brutto)
  • die Arbeitskleidung wird gestellt und gereinigt
  • zielgerichtete Einarbeitung in neue Tätigkeitsfelder
  • geregelte Arbeitszeiten von Montag bis Freitag
  • 30 Tage Jahresurlaub zzgl. arbeitsfreier Tage am 24. und 31.12.
  • Betriebsarzt, Fahrrad-Leasing und Hansefit

Bewerbung

Ihr Weg ins Studentenwerk Oldenburg: 

Haben Sie Fragen? Diese beantwortet Ihnen gerne Herr Pargmann, Leiter der Mensa Uhlhornsweg, unter Tel. (0441) 798-2609.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 2026 per E-Mail an bewerbung@sw-ol.de.

Hinweis: Bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner auf eingehende Rückmeldungen. 

Bewerbungsfrist: 15.02.2026
Marc Pargmann
Leitung der Mensa Uhlhornsweg
0441/7982907
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.