Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte PINGUINE in Gießen
Das Studierendenwerk
Gießen bietet den rund 48.000 Studierenden der Justus-Liebig-Universität
Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda
umfassende Serviceleistungen vor und während ihres Studiums. Es gewährleistet,
dass Studierende preiswerten Wohnraum finden und hält selbst 3.475
Wohnheimplätze an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Fulda bereit.
Studierende erhalten beim Studierendenwerk zudem umfassende Beratung, z.B. zu
Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite), aber
auch eine allgemeine Sozialberatung. An allen Hochschulstandorten sorgen wir
mit unserem gastronomischen Angebot außerdem dafür, dass Studierende sich für
den Hochschultag verpflegen können. Um optimale Arbeitsabläufe und damit
bestmögliche Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten,
ist unser Qualitäts- und Umweltmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO
9001:2015 und 14001:2015.
Wir suchen
für unsere Kindertagesstätte PINGUINE in Gießen
eine pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Kennziffer: 26/740
Unsere Kindertagesstätte öffnet Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18.15 Uhr (freitags bis 14.30 Uhr) ihre Türen. Wir suchen eine qualifizierte und motivierte Unterstützung, die in unserem Team mitarbeiten und Kinder von zehn Monaten bis drei Jahren liebevoll betreuen möchten.
Ihr Profil
Wir freuen uns auf Sie, wenn
Sie:
- eine abgeschlossene
Ausbildung als Erzieherin / Erzieher mit staatlicher Anerkennung oder als
Fachkraft zur Mitarbeit, ein Bachelor-Studium „Kindheitspädagogik“ oder
gleichwertiger Abschluss nach § 25 b HKJGB mitbringen
- Berufserfahrung mit der Altersgruppe unter drei Jahren haben
- Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden kennen und über EDV-Kenntnisse
(MS-Office) verfügen
- gerne engagiert in einem
kleinen Team arbeiten und flexibel sind
- die Elternarbeit
als einen wichtigen Bestandteil in der U3-Arbeit ansehen
- Offenheit für neue Entwicklungen mitbringen
Was wir Ihnen bieten
Was wir bieten:
- Eine der Qualifikation
entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des
Landes
- Hessen (TV-H) inklusive
Jahressonderzahlung und zusätzlicher Altersversorgung sowie einer
außertariflichen Zulage in Höhe von 101,49 €
- JobTicket – freie Fahrt im
gesamten RMV-Gebiet inkl. Mitnahmeregelung
- Die Möglichkeit, am Standort
Otto-Behaghel-Straße in Gießen kostenfrei das eigene E-Auto zu betanken
- Eine sichere,
verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Supervision sowie vielfältige
Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung durch ein
umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
- Eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre
in einem ansprechenden Gebäude mit schönem Außengelände
- Kurze Schließzeiten und die
Möglichkeit, den Jahresurlaub flexibel auch außerhalb der Sommerferien zu
planen
Weitere Informationen
Bewerbung
Eintritt: baldmöglichst
Befristung: unbefristet
Arbeitszeit: Teilzeit oder Vollzeit – 30 bis 40 Std./Woche
Vergütung: TV-H E S 8a (zzgl. außertarifliche Zulage)
Unser Stellenangebot richtet sich stets an alle Interessierten, unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Weltanschauung etc. Die Bewerberauswahl erfolgt ausschließlich qualifikationsorientiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bei Fragen zum Stellenangebot kontaktieren Sie bitte:
Ulla
Spannring / Leitung Beratung und Soziales: 0641
40008-161
Lisa Stürtz / Personalmanagement: 0641 40008-116
Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte unter Angabe der oben genannten Kennziffer der in der Personalabteilung des Studierendenwerks Gießen, Otto-Behaghel-Straße 23, 35394 Gießen oder per E-Mail an bewerbung@stwgi.de (ausschließlich PDF-Dateien) bis zum 01.11.2026 (Eingang) ein. Wir bitten, die Bewerbungsunterlagen nur als Fotokopien ohne Plastikhüllen, Heftmappe usw. einzureichen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Fahrtkosten werden im Falle einer Anreise zum Vorstellungsgespräch nicht erstattet.

