Das
Studierendenwerk Mainz
sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
am Standort Mainz:
Service-Aufsicht Zentralmensa (m/w/d)
Wir sind rund 250 Mitarbeiter*innen aus über 20 Nationen und kümmern uns tagtäglich darum, den mehr als 37.000 Studierenden in Mainz und Bingen den Rücken freizuhalten. Wir arbeiten in vielfältigen Bereichen: von Gastronomie und Wohnraumvergabe über technisches Gebäudemanagement und Campus-Kitas bis hin zu Veranstaltungen und Finanzhilfen. Unsere Verwaltung sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft – mit IT, Buchhaltung, Personalwesen und Backoffice. Als Anstalt des öffentlichen Rechts bieten wir unseren Beschäftigten alle Vorteile des öffentlichen Dienstes nach TV-L sowie attraktive Zusatzleistungen und Angebote. Mehr dazu auf: www.studierendenwerk-mainz.de/bei-uns-arbeiten
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung zum Hauswirtschaftsleiter, Wirtschaftsleiter oder als hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position
- Führungskompetenz und -erfahrung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen
- Belastbarkeit, Flexibilität, Durchsetzungskraft, Organisations-talent und Qualitätsbewusstsein
- Menschenorientierte Mitarbeiterführung und hohes Maß an Diskretion
- Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Gute MS Office-Kenntnisse
- Kenntnisse im Kostenmanagement
- Teamgeist, hohe Eigenverantwortlichkeit, hohes Maß an Hygienebewusstsein
Was wir Ihnen bieten
- Vergütung nach Entgeltgruppe des 6 TV-L
- Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsfürsorge
- Vergünstigtes Jobticket
- Jahressonderzahlung
- Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen
- 24.12. und 31.12. bezahlte Freistellung
- Betriebsurlaub zwischen dem 27.12. und 30.12.
- Sowie keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Weitere Informationen
Bewerbung
Bewerbungsfrist:
25.11.2025
Sabine Hoor
Pesonalsachbearbeiterin
HINWEIS: Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an die oben genannten
Ansprechpersonen des betreffenden Studierendenwerks.
